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Harztorwall 2, 38300 Wolfenbüttel

Chronik der Pfarrei St. Petrus

1707 Mündliche Erlaubnis von Herzog Anton Ulrich zu öffentlichem katholischem Gottesdienst in Wolfenbüttel
1868 Erwerb des Grundstücks der heutigen St. Petruskirche; bis dahin wurde Gottesdienst in der 1. Etage des Hauses Krumme Straße 55 gefeiert.
1885 Einweihung der neuen Katholischen Schule Krumme Str. 56
1889 Baubeginn der St. Petruskirche
1891 Weihe der St. Petruskirche durch Bischof Wilhelm Sommerwerk von Hildesheim 
1946 Durch Zustrom von Flüchtlingen und Vertriebenen wächst die Zahl der Pfarreimitglieder auf über 30.000 an.
1955 /56 Abtrennung verschiedener Vikarien in Salzgitter, Bad Harzburg, Schöppenstedt von der Pfarrei St. Petrus
1964 Abtrennung der Pfarrvikarie St. Ansgar im Nordosten Wolfenbüttels, die später Pfarrei wird (Pfarrer Konrad Wersch)
1984 Fidelis Oppermann wird der erste gemeinsame Pfarrer der beiden Pfarreien St. Ansgar und St. Petrus in Wolfenbüttel
1997 Die Pfarreien St. Joseph, Schöppenstedt, St. Ansgar und St. Petrus, Wolfenbüttel bilden eine Seelsorgeeinheit
2004 Fusion der bisherigen Pfarreien St. Joseph, Schöppenstedt, St. Ansgar und St. Petrus, Wolfenbüttel zur neuen Pfarrei St. Petrus mit drei Kirchorten
Konstituierende Sitzungen von Ausschüssen an den einzelnen Kirchorten 
2006 Matthias Eggers wird Pfarrer der Pfarrei St. Petrus
Zusammenführung der Pfarrei St. Petrus, Wolfenbüttel mit den Pfarrgemeinden St. Bernward, Börßum, St. Peter und Paul, Heiningen und Hl. Kreuz, Dorstadt.
Erste Wahlen von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat in der Pfarrei St. Petrus, die die Stadt Wolfenbüttel und große Bereiche der Samtgemeinden Oderwald und Elm-Asse und einige Ortschaften der Samtgemeinde Sickte umfasst
2007 Erster Visionstag: St. Petrus blickt in die Zukunft – und wird kreativ
2010 Pfarrversammlung zur Abstimmung über einen neue Gremienstruktur in der Pfarrei St. Petrus
2011 Profanierung der Kirche St. Bernward, Börßum
Wahl der ersten Kirchortsräte an allen Kirchorten der Pfarrei St. Petrus
2018 Pfarrversammlung, auf der die Einrichtung einer Pfarreisynode und eines Pfarreirates anstelle des Pfarrgemeinderates beschlossen wird