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Harztorwall 2, 38300 Wolfenbüttel

Gremienwahlen am 12./ 13. November

Entscheidung für die Partizipation!

Wir erleben einen massiven Umbruch in der Kirche. Die Krise des sexuellen Missbrauchs fordert ein Umdenken. Die Fragen nach Macht, Teilhabe und Partizipation stehen im Fokus. Dabei spielen die Wege der Entscheidungsfindung, des Beratens und Beschließens und auch die Zusammensetzung von Gremien eine große Rolle.

Diese Fragen sind noch nicht endgültig geklärt. Die Kirche befindet sich mittendrin in einem Prozess, aber die Richtung ist deutlich: Es geht um eine Kirche, in der Verantwortung und Entscheidung auf allen Ebenen neu justiert werden.

Auch unsere Pfarrei befindet sich in diesem Prozess. Dabei hat sie mit den Kirchortsräten, die vor Ort Verantwortung übernehmen, und der Teilung der Pfarreileitung schon wichtige Bausteine gesetzt.

Den Menschen in den Gremien kommt eine besondere Rolle zu. In ihren Sitzungen und Beratungen bilden sich Meinungen und Ziele. Sie sind bereit, zusammen mit der Pfarreileitung Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Deshalb ist es wichtig, dass die Gremien mit “guten Leuten” besetzt sind.

Der Kirchenvorstand

Die Aufgaben des Kirchenvorstandes ergeben sich aus dem Kirchenvermögensverwaltungsgesetz. Danach verwaltet er die Einrichtungen und das Vermögen der Pfarrei St. Petrus. Er ist verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes. Er ist Dienstgeber für alle Angestellten der Pfarrei. Und er sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Immobilien.

Wenn z.B. die Pfarrei einen Vertrag mit einer anderen Person schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstandes. Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person “Kirchengemeinde St. Petrus Wolfenbüttel”.

Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Verwaltungsbeauftragten, dem Pfarrer, der Pfarreikoordinatorin oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.

In der Regel tagt der Vorstand einmal im Monat, zur Sitzung muss schriftlich, mit Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.

Der Kirchenvorstand bildet in seiner konstituierenden Sitzung Sachausschüsse: Finanzausschuss, Bauausschuss, Personalausschuss, Friedhofsausschuss und Kindergartenausschuss. Diese bereiten ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch den Beschlussvorschlag für die Kirchenvorstandssitzung als Empfehlung. Dadurch soll in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in der Sitzung möglich werden. Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.

Die Kirchortsräte

Die Kirchortsräte sind Leitungsgremien. Sie können bestimmen, welche Pläne am Kirchort verwirklicht und welche Ziele angestrebt werden. Dies soll stets in Abstimmung mit der Pfarreileitung geschehen.

Laut Satzung haben sie beinahe unendlich viele Aufgaben: von der Jugendarbeit bis zur Gottesdienstfeier, vom Besuchsdienst bei Neuzugezogenen oder im Krankenhaus bis zur Öffentlichkeitsarbeit. In der Praxis setzt sich jeder Kirchortsrat unterschiedliche Schwerpunkte und versucht, Menschen zum Mitmachen bei den jeweiligen Projekten zu bewegen.

In der vergangenen Wahlperiode hat der Kirchortrat St. Petrus die verschiedenen Aspekte der Kirchensanierung beraten, dem Kirchortsrat St. Ansgar kam die besondere Aufgabe zu, die vielen Gottesdienste auf der Wiese zu organisieren, der Kirchortsrat von St. Joseph hat viele Begegnungen und Gottesdienste im Freien gestaltet, am Kirchort Heiningen/Dorstadt sind mit dem Taizégebet und dem wöchentlichen Friedens- und Nachtgebet besondere Gebetsformen entstanden. Das sind nur Beispiele, die nicht das gesamte Wirken der Kirchortsräte abbilden, die aber zeigen, welche unterschiedlichen Aufgaben von den Kirchortsräten angenommen werden.
Über die einzelnen Arbeitsgebiete hinaus halten sie Kontakt zum Kirchenvorstand. Mit ihm sollen sie die Finanzierung seelsorglicher Zielsetzungen beraten.

Grundlage für die Arbeit der Kirchortsräte ist, dass seit dem II. Vatikanischen Konzil die Überzeugung wächst, dass alle Christen eine gemeinsame Verantwortung haben. Dies zeigt sich in den Kirchortsräten in besonderer Weise. In unserer Pfarrei haben die Kirchortsräte eine eigene Satzung, die sich an der ehemaligen Satzung der Pfarrgemeinderäte orientiert hat.

Für die Zukunft der Kirche haben die Kirchortsräte eine sehr große Bedeutung. Vieles, was heute in unserer Pfarrei geschieht, ist mit den Kirchortsräten verbunden. Hier engagieren sich Frauen und Männer vor Ort mit und für die Menschen.

Wählerliste

Die Wählerliste enthält die Namen aller Wahlberechtigten unter Angabe des Hauptwohnsitzes.

Alle Wahlberechtigten haben das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer in der Wählerliste eingetragenen personenbezogenen Daten zu prüfen. Zu diesem Zweck können Sie bei Christiane Kreiß (christiane.kreiss@bistum-hildesheim.net oder Tel.: 05331/920322) bis zum 10. Oktober persönlich Auskunft aus der Wählerliste, beschränkt auf die eigenen personenbezogenen Daten, verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Einsprüche gegen die Wählerliste nach Ablauf der vorgenannten Frist unzulässig sind.

Aufforderung zur Wahl des Kirchenvorstandes und der Kirchortsräte

Am 12. und 13. November 2022 werden die Kirchenvorstände und Kirchortsräte neu gewählt.
Wahlzeiten: am 12. und 13. November 2022 jeweils nach den Sonntagsgottesdiensten

Wahllokale:

Roncalli-Haus am 12. Nov. nach der Firmung bis 20.30 Uhr und am 13. Nov. nach der 11.00 Uhr Messe bis 13.00 Uhr,
Besinnungshaus Dorstadt am 12. Nov. nach der Wort-Gottes-Feier bis 19.30 Uhr,
Gemeindehaus St. Joseph am 13. Nov  nach der 9.30 Uhr Messe bis 11.30 Uhr,
Gemeindehaus St. Ansgar am 13. Nov. nach der Wort-Gottes-Feier bis 11.30 Uhr.

  • Wahlberechtigt für die Wahl des Kirchenvorstandes und der Kirchortsräte sind alle Gemeindemitglieder, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
  • Für den Kirchenvorstand sind in dieser Pfarrgemeinde 12 Mitglieder zu wählen.
    Jeder Wähler darf höchstens 12 Namen ankreuzen. Es dürfen auch weniger Namen angekreuzt werden (§ 15 Abs. 2 Wahlordnung).
  • Aufgrund der entsprechenden Beschlüsse der Kirchortsräte sollen für die Kirchortsräte St. Ansgar und St. Petrus jeweils 12 Mitglieder gewählt werden. Jeder Wähler darf hier höchstens 12 Namen ankreuzen. Für die Kirchortsräte St. Joseph und Peter und Paul/ Hl. Kreuz sollen jeweils 8 Mitglieder gewählt werden. Für diese darf jeder Wähler höchstens 8 Namen ankreuzen. Für alle Kirchortsräte dürfen auch weniger Namen angekreuzt werden.

Briefwahl

Auf Antrag werden ab sofort Briefwahlunterlagen erteilt. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an den Wahlvorstand, den Sie über das Pfarrbüro St. Petrus erreichen: Harztorwall 2, 38300 Wolfenbüttel. Tel. 05331/920310 oder petrus@kath-kirche-wolfenbuettel.de.